Förderungen

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Förderungen Land: bei denkmalgeschützten Gebäude wir die Restaurierung von Fenster und Türen mit 50% der zugelassenen Kosten vom Südtiroler Denkmalamt gefördert.

Förderungen Staat: Für den Austausch von Fenster in der Hauptwohnung, gilt der Steuerbonus von 50%, in Nebengebäuden 36%.  Die Minderstdämmwerte (U-Wert) für die neuen Fenster sind in der Klimazone E (z.B. Bozen u. Meran) Uw 1,30 und in der Klimazone F (z.B. Vinschgau, Pustertal) Uw 1.00.

Für den Fensteraustausch, im Zuge von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten bzw. energetischen Sanierung können bis zum 31.12.2025 50% der Ausgaben für die Hauptwohnung und 36% für andere Immobilien bis zu einem Betrag von 96.000 Euro (Steuerabzug 50% abschreibbarer Höchstbetrag 48.000, Steuerabzug 36% abschraubbarere Höchstbetrag 34.560 Euro) pro Wohneinheit und Baumaßnahme zu 10 gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Personen mit einem Gesamteinkommen von über 75.000 Euro erhalten weniger Steuerabzüge. Wie stark die Abzüge gekürzt werden, hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab. Für die Jahre 2026 und 2027 ist eine Reduzierung des Steuerabzuges auf 36 bzw. 30% vorgesehen.

Hinweis: Die Förderungen sind nicht komultierbar. Alle Angaben ohne Gewähr.

 

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