Unsere Dienstleisungen

Service für Sie
Wir bieten

Ganzheitliche Lösungen für historische Fenster und Türen durch den Fensterrestaurator Moser

Schwerpunkt unserer Arbeit ist die: Renovierung, Restaurierung, Rekonstruktion oder Nachbau von Fenstern, Fensterläden, Türen und Toren.

Fenster und Außentüren prägen maßgeblich die Erscheinung eines Gebäudes. Ihr Erhalt ist daher vielfach der Wunsch der Bewohner und der Planer. Bei ensemble- und denkmalgeschützten Bauten ist das von öffentlichem Interesse und für die Denkmalpflege wesentlich. Für uns als Fensterrestauratoren ist das eine große Herausforderung: Fenster und Haustüren sind komplexe Bauteile, die zahlreiche Aufgaben wie Witterungsschutz, Lüftung, Wärmeschutz und Dichtigkeit übernehmen müssen. Dies erfordert eine einwandfreie Funktionsfähigkeit. Als exponierte Bauteile sind dieser dabei stets Wind und Wetter ausgesetzt. Selbst bei guter Pflege sind folglich irgendwann umfangreichere Reparaturen notwendig. Wir verfügen über das umfangreiche Wissen und handwerkliche Können, um solche Fenster und Türen restaurieren zu können. Wir als Fensterhandwerker decken zusammen mit unserem Partner wie Tischler, Maler, Glaser, Spengler und Schmied/Schlosser alle Bereiche ab.

Arbeitsschritte:
Bestandsaufnahme und Dokumentation durch: Fenster- und Türenliste, Foto, Zeichnungen, Erhebung Zustand und Restaurierungsmöglichkeiten.
Angebot bzw. Kostenschätzung zur Preisermittlung.
Ausführungskonzept erstellen.
Fenster und Türen: einstellen, gangbar machen und besser abdichten.
Restaurierungs- und Reparaturarbeiten beim: Holz, Beschläge, Glas, Abdichtung, Restaurierung Maler: fachgerechte Oberflächenbehandlung.
Übergabe: an den zufriedenen Kunden bzw. Bauleiter. Und bei Bedarf eine Dokumentation.

Sind jedoch die Fenster oder Türen nicht restaurierungsfähig oder wurden in den vergangenen Jahren gegen unpassende ausgetauscht, dann bieten wir Ersatz durch denkmalgerechte Fenster und Türen. Denn mit dem Einbau eines sogenannten „Denkmalfenster“ geht es meistens nicht. Zitat vom Amt für Bau- und Kulturdenkmäler Bozen: „Ein sogenanntes Standard-Denkmalfenster, auch wenn von der Fensterindustrie als solches angeboten, gibt es nicht.“

Wir liefern handwerklich sauber gefertigte und authentische Fenster und Türen. Die werden von uns zusammen vorab mit dem Bauherrn, Architekten und Denkmalpfleger geplant, konstruiert und dann realisiert. Hier kommt klassischer Fensterhandwerk und moderner Technik zu Einsatz. Echte Holzwetterschenkel, schlanke Profile, filigrane Sprossen und historische Profilierung sind hier gefragt. Verdeckt liegende Fenstertechnik mit modernen Bedienungskomfort und historisierende Sichtbeschläge (Fenster- und Türgriffe) kommen hier zur Anwendung. Ein wichtiger Punkt sind die Verglasungen wie Restaurierungsglas, sowie Isoliergläser mit Schallschutz-, Wärmeschutz- oder Sicherheitsglas.

Ensemblegeschützte Bauten sind Kompetenz der jeweiligen Gemeinde

Denkmalgeschütze Gebäude unterliegen in Südtirol dem Amt für Bau- und Kulturdenkmäler (Denkmalamt), Die Mitarbeiter vom Denkmalamt machen auf Anfrage kostenlose Beratung vor Ort. Sie sind an der Erhaltung der Kulturgüter sehr interessiert und erarbeiten zusammen mit dem Bauherrn, Architekten und Restauratoren praktikable Lösungen. Wir können hier aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in diesen Bereich von fruchtbarer Zusammenarbeit und sehr guten Ergebnissen sprechen.

Förderungen Land: bei denkmalgeschützten Gebäude wir die Restaurierung von Fenster und Türen mit 50% der zugelassenen Kosten vom Südtiroler Denkmalamt gefördert.

Förderungen Staat: Für den Austausch von Fenster in der Hauptwohnung, gilt der Steuerbonus von 50%, in Nebengebäuden 36%.  Die Minderstdämmwerte (U-Wert) für die neuen Fenster sind in der Klimazone E (z.B. Bozen u. Meran) Uw 1,30 und in der Klimazone F (z.B. Vinschgau und Pustertal) Uw 1,00.

Für den Fensteraustausch, im Zuge von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten bzw. energetischen Sanierung können bis zum 31.12.2025 50% der Ausgaben für die Hauptwohnung und 36% für andere Immobilien bis zu einem Betrag von 96.000 Euro (Steuerabzug 50% abschreibbarer Höchstbetrag 48.000, Steuerabzug 36% abschraubbarere Höchstbetrag 34.560 Euro) pro Wohneinheit und Baumaßnahme zu 10 gleichen Jahresraten von der Einkommenssteuer abgezogen werden. Personen mit einem Gesamteinkommen von über 75.000 Euro erhalten weniger Steuerabzüge. Wie stark die Abzüge gekürzt werden, hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder im Haushalt ab. Für die Jahre 2026 und 2027 ist eine Reduzierung des Steuerabzuges auf 36 bzw. 30% vorgesehen.

Hinweis: Die Förderungen sind nicht komultierbar. Alle Angaben ohne Gewähr.

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